Fuhrpark-Compliance digital umgesetzt

So sichern Sie sich und Ihr Unternehmen ab – mit den digitalen Lösungen von LapID.

Hero rechtliche Basis

Dienstwagen im Fuhrpark?
Managen Sie Ihre Halterpflichten einfach und rechtssicher.

Die Überlassung eines Dienstwagens an Mitarbeiter ist ein großer Vertrauensbeweis – und eine noch größere Verantwortung für Ihr Unternehmen. Als Fahrzeughalter sind Sie gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit im Fuhrpark zu sorgen. Das umfasst Aufgaben, wie die regelmäßige Führerscheinkontrolle, die jährliche Fahrerunterweisung und die vorschriftsmäßige Fahrzeugprüfung (UVV). Aber auch andere Themen rund ums Fahrzeug zählen zu den Aufgaben des Fuhrparkmanagers.

Diese Halterpflichten manuell zu verwalten, ist nicht nur zeitaufwendig, sondern birgt auch erhebliche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung und das Fuhrparkmanagement. Eine versäumte Frist oder eine lückenhafte Dokumentation kann im Schadensfall zu empfindlichen Bußgeldern und persönlichen Konsequenzen führen.

Schluss mit Excel-Listen und manuellem Aufwand! Wir bei LapID unterstützen Sie dabei, Ihre Halterpflichten digital, automatisiert und rechtssicher zu erfüllen. Wir vereinfachen Ihre Prozesse, minimieren Ihr Haftungsrisiko und geben Ihnen die Sicherheit, dass in Ihrem Fuhrpark alles vorschriftsmäßig läuft.

Mit LapID sind Sie einfach sicher unterwegs.

Mit dem richtigen Partner
an Ihrer Seite

Mehr Einsparungen, weniger Aufwand

Automatisierte Prozesse sparen Zeit und senken Kosten – für einen reibungslosen Fuhrparkbetrieb.

Mehr Sicherheit, weniger Risiko

Gesetzliche Vorgaben mühelos erfüllen und Haftungsrisiken durch rechtssichere Lösungen minimieren.

Mehr Kontrolle, weniger Chaos

Dokumentation aller Nachweispflichten für mehr Transparenz im Fuhrpark. ​

Datenschutz und Informationssicherheit

Die LapID Software bietet höchste Datenschutzstandards. Außerdem ist LapID nach ISO 27001 zertifiziert.

Zugeschnitten auf Ihren Fuhrpark

Das LapID System passt sich individuell an Ihre Strukturen und Bedürfnisse an.​

LapID “Made in Germany”

Entstanden in der Universitätsstadt Siegen betreuen wir unsere Kunden bis heute aus dem Siegerland und Köln.

Die Unternehmerverantwortung bezeichnet die generelle Verantwortung des Unternehmers. Sie beinhaltet die Bestimmung der Unternehmensziele sowie der Geschäftspolitik, jedoch auch die grundlegenden Entscheidungen, die im Unternehmen getroffen werden. Der Unternehmer definiert Maßstäbe für die Organisation und den Betriebsablauf und stellt die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung. Ein Bereich, dem dabei besondere Aufmerksamkeit zukommt, ist der Arbeitsschutz.

Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter zu ergreifen und Arbeitsunfällen vorzubeugen. Ein wichtiger Bestandteil dabei ist die regelmäßige Durchführung von (Sicherheits-)Unterweisungen im Unternehmen.

Bild Fahrzeugübergabe

Pflichten des Fahrzeughalters

Versicherungspflicht

Der Halter ist dazu verpflichtet, das Fahrzeug zu versichern und für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (1 PflVG).

Steuerpflicht

Der Halter ist verpflichtet die Steuer für das Kfz fristgerecht zu zahlen (§ 1 KraftStG)

Mitteilungspflicht

Es besteht eine Mitteilungspflicht bei Änderung der Halterverhältnisse (§ 13 FZV).

Gleiches gilt für Veränderungen am Fahrzeug. Dies ist erforderlich, um eine Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis zu gewährleisten.

Betriebserlaubnis

Das Fahrzeug muss über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen und der Fahrzeughalter muss dieses regelmäßig kontrollieren und für eine Instandhaltung sorgen (§ 16 StVZO).

Verkehrssicherheit

Der Betrieb eines Fahrzeugs führt zu einer möglichen Gefährdung. Um dieser entgegenzuwirken, muss der Fahrzeughalter Maßnahmen zur Sicherheit des Fahrzeugs treffen (§ 7 StVG).

Pflichten aus Dienstwagenüberlassung

Als Fahrzeughalter sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Führerscheinkontrolle, die Fahrerunterweisung und die Fahrzeugprüfung (UVV) sicherzustellen.

Rechtliche Grundlagen der Führerscheinkontrolle

Geschäftsführung und Fuhrparkmanager müssen sich im Rahmen der Halterhaftung regelmäßig vergewissern, dass der Mitarbeiter im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Die Kontrolle des Führerscheins sollte mindestens zweimal jährlich anhand des Original-Führerscheins erfolgen und muss lückenlos dokumentiert werden.

Die wichtigsten Paragrafen im Überblick:

  • 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis)
  • 28 VVG (Verletzung vertraglicher Obliegenheiten)
  • AKB der Versicherer
  • 31 StVZO
rechtliches_bild_text_füherscheinkontrolle

Mögliche Konsequenzen
einer versäumten Führerscheinkontrolle

Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen
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Wird Mitarbeitern ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug überlassen, haftet die Geschäftsführung oder der Fuhrparkmanager persönlich für „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.

Rechtliche Basis: § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG, Abs. 2 Nr. 1 & Nr. 3 StVG; § 25 StVG und § 44 StGB

Regress und Leistungsfreiheit der Versicherung
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Wird Mitarbeitern ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug überlassen, droht Verlust oder Einschränkung des Versicherungsschutzes. Zudem besteht ein Regress  bis zu 5.000 Euro.

Rechtliche Basis: §28 Abs. 2 VVG, Punkt D.1.1.2 AKB, Punkt D.1.1.3 AKB, Punkt D.2.1 AKB, §35 DGUV Vorschrift 70

Bußgelder bis zu 1 Mio. Euro
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Wird ein unsicheres System zur Führerscheinkontrolle eingeführt oder genutzt, kann die Geschäftsführung haftbar gemacht werden.

Rechtliche Basis: § 130 OWiG

Häufig gestellte Fragen
zur Führerscheinkontrolle

Die digitale Lösung
für eine rechtssichere Führerscheinkontrolle

Schluss mit manuellen Listen und Termindruck! Mit den digitalen Lösungen von LapID automatisieren Sie die Führerscheinkontrolle in Ihrem Fuhrpark und erfüllen Ihre Halterpflichten einfach und effizient. Sparen Sie wertvolle Zeit, minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko und sorgen Sie für eine lückenlose Dokumentation.

So sind Sie einfach sicher unterwegs.

Teaser FSK Mann mit Führerschein am Auto

Rechtliche Grundlagen der Fahrerunterweisung

Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen Mitarbeiter, denen ein Dienstwagen überlassen wird, regelmäßig unterwiesen werden. Die Einhaltung dieser Pflicht liegt beim Arbeitgeber.

Die Unterweisung findet mindestens einmal jährlich statt und richtet sich nach der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens.

Die wichtigsten Paragrafen im Überblick:

  • 12 ArbSchG (Unterweisung)
  • 12 BetrSichV (Unterweisung)
  • 4 DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
  • 35 DGUV Vorschrift 70 (Fahrzeuge)
Bild Fahrer in Lkw

Mögliche Konsequenzen
einer versäumten Fahrerunterweisung

Keine Übernahme von Schäden
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Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Missachtung der Unterweisungsbestimmungen kann die Berufsgenossenschaft die Übernahme von Unfallkosten verweigern und Regress gegen den Arbeitgeber geltend machen.

Rechtliche Basis: §35 DGUV Vorschrift 70, §110 SGB VII, § 823 BGB

Bußgelder bis zu 25.000 € und Geld- oder Freiheitsstrafen
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Verstöße gegen das ArbSchG können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Im Falle einer Straftat können Geld- und Freiheitsstrafen die Folge sein.

Rechtliche Basis: §§ 25, 26 ArbSchG, §209 SGB VII, §§ 222, 229 StGB

Bußgelder bis zu 1 Mio. Euro
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Ist die Durchführung der Unterweisung an eine nicht fachlich / persönlich geeignete Person delegiert worden oder es liegt keine ordnungsgemäße Beauftragung vor, drohen Bußgelder.

Rechtliche Basis: § 130 OWiG

Häufig gestellte Fragen
zur Fahrerunterweisung

E-Learning Unterweisungen für Ihre Fahrer – flexibel und digital

Präsenztermine koordinieren und Nachweise manuell verwalten war gestern. Mit den E-Learnings von LapID erfüllen Sie Ihre Unterweisungspflichten digital, ortsunabhängig und zu jeder Zeit. Sorgen Sie für nachweisbare Rechtssicherheit im Fuhrpark, unterweisen Sie Ihre Fahrer effizient und reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand auf ein Minimum.

So sind Sie einfach sicher unterwegs.

Teaser FUW

Rechtliche Grundlagen der Fahrzeugprüfung

Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen Firmenwagen, die als Arbeitsmittel eingesetzt werden regelmäßig auf den betriebssicheren Zustand geprüft werden. Die Einhaltung dieser Pflicht liegt beim Arbeitgeber.

Die Prüfung des Fahrzeugs findet mindestens einmal jährlich statt und wird durch eine sachkundige Person durchgeführt.

Die wichtigsten Paragrafen im Überblick:

  • 57 DGUV Vorschrift 70 (Fahrzeuge)
Bild Fahrzeugübergabe

Mögliche Konsequenzen
einer versäumten Fahrzeugprüfung

Keine Übernahme von Schäden
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Die Berufsgenossenschaft kann die Übernahme von Unfallkosten verweigern und Regress gegen den Arbeitgeber geltend machen.

Rechtliche Basis: §57 DGUV Vorschrift 70, §110 SGB VII, § 823 BGB

Bußgelder bis zu 10.000 € und Geld- oder Freiheitsstrafen
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Fahrlässig oder vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten, wie die unterlassene UVV-Prüfung führen zu Bußgeldern für die Unternehmensführung oder beauftragte Person.

Rechtliche Basis: §209 SGB VII, §57 DGUV Vorschrift 70, §§ 222, 229 StGB

Bußgelder bis zu 1 Mio. Euro
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Bei Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit wissentlich erheblichen Mängeln drohen hohe Bußgelder – bei Gefährdung der Arbeitssicherheit bis zu 1 Mio. Euro.

Rechtliche Basis: § 130 OWiG

Weitere Pflichten rund ums Fahrzeug

DGUV V3 Prüfung

Strafrechtliche Konsequenzen z.B. in Form von Geldbußen bei wiederholter Unterlassung der V3 Prüfung und daraus entstandenen Personenschäden. Erlöschen des Versicherungsschutzes sowie persönliche Haftung bei nicht durchgeführten V3 Prüfungen.

Rechtliche Basis: § 9 DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII

Richtige Bereifung des Firmenwagens

Bußgelder und Punkte lt. Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog sowie Kürzung oder vollständiges Erlöschen des Versicherungsschutzes bei Missachten der richtigen Bereifung.

Rechtliche Basis: §2 Abs. 3a StVO in Verbindung mit §36 Abs. 3 & 4 StVZO

Hauptuntersuchung

Bußgelder und Punkte lt. Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog bei nicht durchgeführter Hauptuntersuchung.

Rechtliche Basis: §29 StVZO

Häufig gestellte Fragen
zur Fahrzeugprüfung

Fahrzeugtermine und -pflichten einfach digital verwalten

Die jährliche UVV-Prüfung ist nur eine von vielen Pflichten im Fuhrparkmanagement. Wer verliert da nicht den Überblick zwischen Hauptuntersuchungen, Leasingrückgaben und Reifenwechseln? Mit der digitalen Fahrzeugverwaltung von LapID bündeln Sie alle fahrzeugbezogenen Daten in einer zentralen, digitalen Fahrzeugakte. Verwalten Sie sämtliche Termine und Aufgaben – von der UVV-Prüfung bis hin zu internen Wartungen – automatisiert und rechtssicher. Reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand und Ihr Haftungsrisiko.
So sind Sie einfach sicher unterwegs.

Teaser Fahrzeugverwaltung Frau im Büro

Halterpflichten digital umgesetzt –
so profitieren Geschäftsführung und Fuhrparkmanagement

Für Geschäftsführer: Haftungsrisiko minimieren, Verantwortung sicher delegieren

Als Geschäftsführer tragen Sie die unternehmerische Verantwortung – auch für den Fuhrpark. Die gesetzlichen Halterpflichten sind kein administratives Detail, sondern ein Haftungsrisiko, das bei Missachtung zu hohen Bußgeldern und sogar zu Ihrer persönlichen Inanspruchnahme führen kann.

Mit den digitalen Lösungen von LapID schützen Sie sich und Ihr Unternehmen wirksam:

  • Minimierung des persönlichen Haftungsrisikos: Stellen Sie durch automatisierte und lückenlos dokumentierte Prozesse sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. So wandeln Sie unkalkulierbare Risiken in kontrollierbare Abläufe um.
  • Rechtssichere Delegation: Übertragen Sie die operativen Aufgaben an Ihr Fuhrparkmanagement, ohne die Kontrolle zu verlieren. Das LapID-System schafft eine transparente und rechtssichere Grundlage für eine funktionierende Delegation.
  • Kosten- und Effizienzkontrolle: Reduzieren Sie den administrativen Aufwand auf ein Minimum und vermeiden Sie teure Konsequenzen durch versäumte Fristen. Sie investieren in einen schlanken Prozess statt in die Bewältigung von Risiken.
  • Geprüfte Sicherheit: Vertrauen Sie auf ein System, das Maßstäbe ich Sachen Datenschutz und Informationssicherheit setzt.

Häufig gestellte Fragen
zur Halterhaftung

Auswirkungen der Haftung
auf weitere Beteiligte
im Unternehmen

Auf den ersten Blick scheinen insbesondere die Geschäftsführung und das Fuhrparkmanagement beim Thema Halterhaftung betroffen zu sein. Doch auch andere Beteiligte im Unternehmen sind involviert. 

Den richtigen
Dienstleister wählen

Neben Unternehmer- und Halterpflichten zählt auch deren Umsetzung. Externe Dienstleister können dabei unterstützen. Am Beispiel von Führerscheinkontrolle, Unterweisungen und Fahrzeugprüfung zeigen wir, worauf es bei der Auswahl ankommt.

Können Sie Ihr Kontrollsystem mit „Ja!“ beantworten? Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Falls nicht, beraten wir Sie gerne!