Rechtliches im Fuhrpark

Hier finden Sie alle relevanten gesetzlichen Vorgaben rund um Führerscheinkontrolle, Fahrerunterweisung und Fahrzeugprüfung.

Im Rahmen des Arbeitsschutzes ist der Unternehmer regelmäßig dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz seiner Mitarbeiter zu ergreifen. Hierunter fallen unter anderem allgemeine Arbeitsschutzunterweisungen. Werden diese Pflichten missachtet, droht der Verlust des Versicherungsschutzes bis hin zu Freiheits- und Geldstrafen für Geschäftsführung und Fuhrparkmanager.

Firmenfuhrparks sind darüber hinaus regelmäßig mit einer Vielzahl weiterer rechtlicher Anforderungen konfrontiert. Diese ergeben sich aus der Überlassung des Dienstfahrzeugs an den Mitarbeiter. Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Arbeitsmittel, wie z. B. ein Dienstfahrzeug, zur Verfügung, ergeben sich für den Arbeitgeber und den Fuhrparkverantwortlichen verschiedene Pflichten, wie zum Beispiel die Führerscheinkontrolle, Fahrerunterweisung und UVV-Fahrzeugprüfung.

Wir geben einen Überblick über die allgemeinen Pflichten des Unternehmens im Rahmen des Arbeitsschutzes und die rechtlichen Grundlagen im Fuhrparkmanagement.

Unternehmerverantwortung

Die Unternehmerverantwortung bezeichnet die generelle Verantwortung des Unternehmers. Sie beinhaltet die Bestimmung der Unternehmensziele sowie der Geschäftspolitik, jedoch auch die grundlegenden Entscheidungen, die im Unternehmen getroffen werden. Der Unternehmer definiert Maßstäbe für die Organisation und den Betriebsablauf und stellt die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung. Ein Bereich, dem dabei besondere Aufmerksamkeit zukommt, ist der Arbeitsschutz.

In Deutschland gilt ein duales System zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hierbei wird der Arbeitsschutz auf den Staat und den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung aufgeteilt. Diese Überlappung der Zuständigkeiten der staatlichen Behörden und der Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist in Paragraf 21 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt.

Halterverantwortung

Die Halterverantwortung bezeichnet die generelle Verantwortung des Fahrzeughalters für die Einhaltung der rechtlichen Pflichten, die sich im Zusammenhang mit der Überlassung eines Fahrzeugs an Mitarbeiter ergeben. Halter des Firmenfahrzeugs ist regelmäßig das Unternehmen selbst. Daher liegt die Halterverantwortung beim Unternehmen und der Geschäftsführung, die das Unternehmen vertritt.

Diese Verantwortung kann durch den Arbeitgeber allerdings an eine andere Person delegiert werden, wie es in der Praxis auch häufig der Fall ist.

Aus der Halterverantwortung heraus ergibt sich gleichzeitig auch die Halterhaftung: Der Halter des Fahrzeugs ist verantwortlich dafür, dass die mit der Übergabe eines Fahrzeugs einhergehenden Pflichten eingehalten werden.

Delegation von Unternehmer- und Halterpflichten

Die Unternehmer- und Halterpflichten liegen, wie der Name es schon vermuten lässt, beim Unternehmer bzw. dem Fahrzeughalter. Eine Übertragung der Pflichten an andere Personen im Unternehmen ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Verantwortlichkeiten im Fuhrparkmanagement

Um zu klären, wer welche Rechte und Pflichten im Rahmen der Dienstwagenüberlassung hat und welche Halterpflichten daraus entstehen, werfen wir einen kurzen Blick auf die wichtigsten Begriffe.

Der Fahrzeughalter ist die Person, die regelmäßig, tatsächlich und wirtschaftlich über die Nutzung des Kraftfahrzeugs bestimmen kann. Der Fahrzeughalter ist dabei zum Beispiel das Unternehmen, welches das Fahrzeug einem Mitarbeiter überlässt. Dieser muss nicht identisch mit dem Fahrzeugeigentümer sein.

Der Fahrzeugführer, oder auch Fahrer genannt, ist die Person, die das Kraftfahrzeug lenkt und die tatsächliche Gewalt über das Steuer hat. Zum Führen eines Fahrzeugs ist nur berechtigt, wer geeignet und fahrtüchtig ist.

Zu den wichtigsten Pflichten des Fahrzeugführers oder Fahrers zählen:

  • Einhaltung de Verhaltensregeln aus Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
  • Sicherstellung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs

Pflichten des Fahrzeughalters

Versicherungspflicht

Der Halter ist dazu verpflichtet, das Fahrzeug zu versichern und für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (1 PflVG).

Steuerpflicht

Der Halter ist verpflichtet die Steuer für das Kfz fristgerecht zu zahlen (§ 1 KraftStG)

Mitteilungspflicht

Es besteht eine Mitteilungspflicht bei Änderung der Halterverhältnisse (§ 13 FZV). Gleiches gilt für Veränderungen am Fahrzeug. Dies ist erforderlich, um eine Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis zu gewährleisten.

Betriebserlaubnis

Das Fahrzeug muss über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen und der Fahrzeughalter muss dieses regelmäßig kontrollieren und für eine Instandhaltung sorgen (§ 16 StVZO).

Verkehrssicherheit

Der Betrieb eines Fahrzeugs führt zu einer möglichen Gefährdung. Um dieser entgegenzuwirken, muss der Fahrzeughalter Maßnahmen zur Sicherheit des Fahrzeugs treffen (§ 7 StVG).

Mehr zu den Rechten und Pflichten von Fahrzeughalter und Fahrzeugführer

Rechtliche Grundlagen der Führerscheinkontrolle

Geschäftsführung und Fuhrparkmanager müssen im Rahmen der Halterhaftung für den Fuhrpark bei Überlassung eines Fahrzeugs sicherstellen, dass der Mitarbeiter über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt.

Die Führerscheinkontrolle basiert u. a. auf den Paragrafen 21 Abs. 1 Nr. 2, 21 Abs. 2 Nr. 1 und 21 Abs. 2 Nr. 3 StVG. Darüber hinaus finden sich Regelungen zur Führerscheinkontrolle im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den Allgemeinen Kraftfahrzeugbedingungen (AKB).

Laut anwaltlicher Empfehlung sollte diese Kontrolle mindestens zweimal jährlich erfolgen. Jede Führerscheinkontrolle muss lückenlos dokumentiert werden. Bei Nichteinhaltung und im Falle eines Unfalls müssen Fuhrparkverantwortliche mit weitreichenden Konsequenzen rechnen.

Mit LapID erfüllen Sie diese rechtlichen Anforderungen automatisiert und sicher!

Mögliche Konsequenzen einer versäumten Führerscheinkontrolle

Strafrechtlich

Haftung von Geschäftsführung und Fuhrparkleitung, wenn Mitarbeitern ohne Fahrerlaubnis ein Dienstfahrzeug überlassen wird.

Rechtliche Basis: § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG, Abs. 2 Nr. 1 & Nr. 3 StVG; § 25 StVG und § 44 StGB

Konsequenzen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Zivilrechtlich

Verlust oder Einschränkung des Versicherungsschutzes, wenn der Halter Mitarbeitern ohne Fahrerlaubnis ein Dienstfahrzeug überlässt.

Rechtliche Basis: §28 Abs. 2 VVG, Punkt D.1.1.2 AKB, Punkt D.1.1.3 AKB, Punkt D.2.1 AKB

Konsequenzen: Ggf. Leistungsfreiheit der Kasko-Versicherung & Regress bis zu 5.000 € durch Haftpflichtversicherung.

Unternehmenshaftung

Wird ein unsicheres System zur Führerscheinkontrolle eingeführt oder genutzt, kann die Geschäftsführung haftbar gemacht werden.

Rechtliche Basis: § 130 OWiG

Konsequenzen: Bußgeld von bis zu 1.000.000 €.

Rechtliche Grundlagen der Fahrerunterweisung

Die gesetzlichen Grundlagen zur Durchführung der Fahrerunterweisung ergeben sich aus den Paragrafen 12 ArbSchG, 12 BetrSichV und 4 DGUV Vorschrift 1 sowie 35 DGUV Vorschrift 70. Bei Nichteinhaltung und im Falle eines Unfalls müssen Unternehmen mit weitreichenden Konsequenzen rechnen.

Mit LapID erfüllen Sie diese rechtlichen Anforderungen automatisiert und sicher!

Mögliche Konsequenzen einer versäumten Fahrerunterweisung

Keine Übernahme von Schäden

An Gesundheit und Leben durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Konsequenzen:
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Busßgelder bis zu 10.000 €

An Unternehmensführung oder beauftragten Personen (§ 58 DGUV Vorschrift 70)

Konsequenzen:
Ggf. Leistungsfreiheit der Kasko-Versicherung & Regress bis zu 5.000 € durch Haftpflichtversicherung.

Bußgelder bis zu 1.000.000 €

Bei Auswahl- oder Aufsichtsverschuldung (§ 130 OWiG) im Unternehmen.

Konsequenzen:
Bußgeld von bis zu 1.000.000 €

Rechtliche Grundlagen der Fahrzeugverwaltung

Im Sinne des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Fahrzeuge im Unternehmen regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen (§ 57 DGUV Vorschrift 70). Betriebssicherheit umfasst dabei die Verkehrs- und Arbeitssicherheit des Kraftfahrzeugs. Ein Fahrzeug darf nur dann von Mitarbeitern bewegt werden, wenn es betriebssicher ist. Eine Fahrzeugprüfung nach UVV durch einen Sachkundigen muss daher mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Die Fahrzeugprüfung im Sinne des Fahrzeugs als Arbeitsmittel und ihre Rahmenbedingungen sind klar im ArbSchG, der BetrSichV und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften zur Unfallverhütung (DGUV) geregelt. Wird die UVV-Prüfung am Fahrzeug nicht vorgenommen, drohen Konsequenzen wie Bußgelder, die fehlende Übernahme von durch einen Arbeitsunfall bedingte Kosten sowie Regressansprüche durch den gesetzlichen Unfallversicherungsträger.

Mit LapID erfüllen Sie die Anforderung zur Dokumentation digital und revisionssicher!

Mögliche Konsequenzen einer versäumten Fahrzeugverwaltung

Keine Übernahme von Schäden

An Gesundheit und Leben durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Konsequenzen:
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Busßgelder bis zu 10.000 €

Verlust oder Einschränkung des Versicherungsschutzes, wenn der Halter Mitarbeitern ohne Fahrerlaubnis ein Dienstfahrzeug überlässt.

Rechtliche Basis: §28 Abs. 2 VVG, Punkt D.1.1.2 AKB, Punkt D.1.1.3 AKB, Punkt D.2.1 AKB

Konsequenzen: Ggf. Leistungsfreiheit der Kasko-Versicherung & Regress bis zu 5.000 € durch Haftpflichtversicherung.

Bußgelder bis zu 1.000.000 €

Bei Auswahl- oder Aufsichtsverschuldung (§ 130 OWiG) im Unternehmen.

Konsequenzen:
Bußgeld von bis zu 1.000.000 €

Verantwortung & Haftung im Fuhrparkmanagement

Auf den ersten Blick scheint insbesondere der Fuhrparkverantwortliche beim Thema Halfterhaftung betroffen zu sein. Doch auch andere Beteiligte im Unternehmen sind involviert.

Den richtigen Dienstleister wählen

Neben Unternehmer- und Halterpflichten zählt auch deren Umsetzung. Externe Dienstleister können dabei unterstützen. Am Beispiel von Führerscheinkontrolle, Unterweisungen und Fahrzeugprüfung zeigen wir, worauf es bei der Auswahl ankommt.

Können Sie Ihr Kontrollsystem mit „Ja!“ beantworten? Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Falls nicht, beraten wir Sie gerne!